Wieviele Pilze darf man sammeln?
Natürlich können sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen ändern. In diesem Sinne können wir hier auch nur bedingt aktuelle gesetzliche Bestimmungen nennen. Wir übernehmen natürlich keine Haftung für die hier befindlichen Infos und bieten keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit und können nicht versprechen, dass die hier beschriebenen Bestimmungen tatsächlich stimmen. Dennoch möchten wir nach bestem Gewissen hier einige Dinge nennen, die es zu beachten gilt, wenn man Pilze sammeln möchte.
Darf man so viele Pilze mitnehmen wie man möchte?
Die Antwort fällt hierzu recht einfach aus, denn man darf nicht so viele Pilze mitnehmen, wie man möchte. So gibt es seit 1986 hierzu klare Regelungen, die sich an den einzelnen Pilzsorten orientieren. Es gibt hierbei einige Pilzarten, die man keinesfalls sammeln darf. Andere wiederum sind mit einem eingeschränkten Sammelverbot ausgestattet. In diesem Fall darf man für den Eigenbedarf sammeln, jedoch niemals mehr als 2kg pro Pilzsammler, was ja noch immer recht viel ist.
Bei welchen Pilzen gilt eingeschränktes Sammelverbot?
Zu den Pilzen mit eingeschränktem Sammelverbot gehören der so begehrte Steinpilz, der nicht minder begehrte Pfifferling, der Brätling, das Schweinsohr, Birkenpilze, Rotkappen, Trüffel und Morcheln.
Bei welchen Pilzen gilt absolutes Sammelverbot?
Zu den Pilzsorten mit absolutem Sammelverbot gehören, so der Bronze-Röhrling, so wie auch weitere Röhrlinge, wie Sommer Röhrling, falscher Königsröhrling oder der Anhängsel Röhrling. Ferner sind auch der Kaiserling, der Erlen-Grübling, der Grünling, Saftlinge aller Art und der Märzschneckling dem absoluten Sammelverbot zuzuordnen.